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Der Arbeitsbereich der Allgemeinen
Tiermedizin umfasst die Grundversorgung
der Patienten mit Gesundheits- und Verhaltensstörungen in der Notfall-, Akut- und Langzeitversorgung sowie wesentliche Bereiche der Prophylaxe.

Als Kleintierpraxis sind wir vor allem Ansprechpartner für allgemeine Gesundheitsfragen.

Dies umfasst neben der Diagnostik und Behandlung der Gesundheitsstörungen Ihres Tieres die Beratung zum Erwerb, zur Ernährung, zum Verhalten,für Reisevorbereitungen, zur Prophylaxe gegen Ekto- und Endoparasiten sowie zur Zucht von Tieren.
Des Weiteren führen wir Impfungen und Implantationen von Microchips durch.

Zum Thema Impfungen hat der Bundesverband der praktischen Tierärzte (BPT)
einen Flyer [709 KB] herausgebracht den Sie hier herunterladen können.

Eine Impfschema Empfehlung [4.097 KB] hat die Ständige Impfkommision Veterinär (StIKo Vet) herausgegeben.

Das Ziel ist es, durch eine gezielte Betreuung und ganzheitliche Betrachtung Ihres
Tieres sowie eine individuelle Beratung, Krankheiten und Probleme frühzeitig zu
erkennen, zu behandeln und durch eine ausreichende Prophylaxe möglichen
Gesundheitsstörungen vorzubeugen.

HF-Elektrochirurgie und Weichteilchirurgie

*moderne Anästhesie (Infusions- u. Injektionsnarkosen) incl. Narkosemonitoring

* Kastrationen von Katern und Katzen, Rüden und Hündinnen, Frettchen,
Kaninchen aber auch Meerschweinchen
* Tumorentfernungen
* Versorgung von Hautwunden (z.B Biss-, Schnittverletzungen, Abszesse, ...)

Die Lehre der Hautkrankheiten wird als Dermatologie bezeichnet.

In dieser Kleintierpraxis werden regelmäßig Patienten
mit Hauterkrankungen vorgestellt. Die auslösenden Faktoren von Hautkrankheiten sind sehr unterschiedlich. Häufig sind es Hormonstörungen
und Allergien die sich neben Entzündungen durch Bakterien, Pilze und
Ektoparasiten in Veränderungen der Haut zeigen.

Die häufigsten Erkrankungen sind dabei Ohrenentzündungen.

In meiner Kleintierpraxis wird der Anspruch erhoben, nicht nur die Symptome von
Hauterkrankungen zu mindern, sondern durch eine gezielte Diagnostik
(Blutuntersuchungen, Hautgeschabsel, Allergietests etc.), die auslösenden
Ursachen zu erkennen und speziell zu behandeln.

Ernährungsberatung

Hier sind ein paar der wichtigsten Fragen, die wir Ihnen im Rahmen eines Beratungsgespräches gerne beantworten würden.

Warum ist es für Ihren Welpen nicht gesund so viel zu
fressen, wie er gerne möchte?

Warum sollte ein großwüchsiger Hund seine Futterration auf 2 Mahlzeiten
aufgeteilt bekommen?

Warum ist das im Handel erhältliche Kaninchenfutter als Alleinfutter nicht geeignet?

Warum kann die ausschließliche Fütterung mit Selbstgekochtem für Ihre Katze tödlich sein?


Die Anforderungen an die Ernährung sind nicht nur von der Tierart (Hund, Katze,
Kaninchen, ...), sondern auch von der Rasse abhängig. Aus diesem Grund ist die
individuelle Zusammensetzung und Menge des Futters für die Gesundheit Ihres
Tieres ausschlaggebend.
Neben anderen ernsthaften, eventuell sogar tödlich endenden Gesundheits-
störungen durch falsche Ernährung, spielt auch das Übergewicht bei Tieren
eine große Rolle. Es kann die selben Folgen wie beim Menschen nach sich
ziehen, wie zum Beispiel Herzverfettung, Gelenkprobleme
oder Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit).

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, das Gewicht Ihres Lieblings regelmäßig und
natürlich kostenlos auf unserer Waage (im Eingang frei zugänglich) zu kontrollieren!
Übergewicht muss nicht sein, da kleine Änderungen der Art der Ernährung (nicht
der Menge) bereits sehr effektiv sein können.

Damit Ihr Tier einwandfrei identifiziert werden kann, setzen und überprüfen wir den Transponder.

Die Innere Medizin befasst sich mit der Diagnose und
der Behandlung von Erkrankungen des Herz-Kreislauf-
Systems, des Blutes, der Lunge, des Magen-Darm-
Traktes, der Leber, der Niere, der Hormone,
des Immunsystems sowie Infektionen und Tumoren.

Unsere Praxis bemüht sich, eine patientenorientierte
Behandlung innerer Erkrankungen durchzuführen.
Dabei verfügt die Praxis zur Sofortdiagnostik u.a. über ein eigenes Labor,
EKG und Ultraschall exklusive Dopplersonographie.

Bei weiterreichenden diagnostischen Fragen arbeiten wir mit verschiedenen
Einrichtungen zusammen, um spezielle Therapiepläne für Ihr Tier etablieren
zu können (Röntgen, MRT, spezialisierte Labors).

Infos zu Einreisebestimmungen, Krankheiten und Tipps für die Reise •
www.petsontour.dewww.petair.de

Auskunft über Botschaften-/ Konsulatadressen •
www.auswaertiges-amt.de

Sachkundenachweis für Hundehalter

Das Landeshundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz NRW - LHundG NRW) vom 18.12.2002 schreibt u. a. einen Sachkundenachweis für Halter großer Hunde vor. Sie finden den Wortlaut des Landeshundegesetzes auf der Homepage der Landestierärztekammer.

Ein großer Hund im Sinne des § 11 dieses Gesetzes ist ein Hund, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm und / oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht. Der Halter muß das Tier außerdem fälschungssicher mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen und eine Haftpflichtversicherung abschließen.

Die Haltung eines Hundes ist zuständigen Behörde ( Düsseldorf, Duisburg, Mettmann) von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.

Als anerkannter Sachverständiger zur Erteilung von Sachkundenachweisen nach § 1 Abs. 4 DVO LHundG NRW bieten wir Ihnen in unserer Praxis die Möglichkeit, den Sachkundenachweis abzulegen.

Eine Bescheinigung über den Nachweis der Sachkunde kann in unserer Praxis durch mich, als einem von der Tierärztekammer Nordrhein autorisierten Tierarzt, ausgestellt werden.

Sie können den Sachkundnachweis während meiner Sprechstunde mit vorheriger Terminvereinbarung ablegen.

Auf diesen Links gibt es die offiziellen Fragebögen und Antworten .

Link to English version
Questionnaire 1-16
Answers to questionnaires 1-16

Der Nachweis der Sachkunde wird dadurch erbracht, dass der Tierhalter zunächst einen Fragebogen ausfüllt und anschließend ein Beratungsgespräch geführt wird; falsche Antworten auf dem Fragebogen können als Grundlage für das Gespräch herangezogen werden. Die Fragen und das Gespräch sollen sich insbesondere auf das Sozialverhalten und die Ausdrucksformen des Hundes, auf die Haltung, Fütterung und allgemeine Hygiene, das Erkennen typischer Gefahrensituationen mit Hunden, die Erziehung des Hundes sowie die Rechtsvorschriften über den Umgang mit Hunden erstrecken.

Als sachkundig im Sinne des § 11 des Gesetzes gelten auch Personen, die vor Inkrafttreten des LHundG mehr als drei Jahre große Hunde gehalten haben, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist und sie dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben. Ihnen kann anhand unserer Unterlagen enfalls bescheinigt werden, dass sie mit einem oder mehreren großen Hunden über 3 Jahre regelmäßig durch die Praxis betreut wurden. In einem solchen Fall entfällt die Pflicht zum Ausfüllen des Fragebogens und zum Führen des Beratungsgespräches.

Weiterhin gelten, auch ohne das ein Nachweis der Sachkunde durch das Ausfüllen eines Fragebogens und das Führen eines Beratungsgespräches erbracht wird, nach § 2 LHundG folgende Personen als sachkundig: Tierärzte, Inhaber eines Jagdscheines, Personen, die eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a oder b des Tierschutzgesetzes zur Zucht oder Haltung von Hunden oder zum Handel mit Hunden besitzen, Polizeihundeführer und Personen, die aufgrund einer Anerkennung nach § 10 Abs. 3 des Landeshundegesetz NRW berechtigt sind, Sachkundebescheinigungen zu erteilen. Eine Bescheinigung ihrer Sachkunde erhaltendiese Personen vom Amtstierarzt.

Ebenfalls nur ein Amtstierarzt ist nach § 3 LHundG berechtigt, für Halter von gefährlichen Hunden, zu denen auch die Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen gezählt werden, eine Bescheinigung über den Nachweis der Sachkunde zu erteilen. § 10 benennt weitere 10 Rassen und deren Kreuzungen, für die nur der Amtstierarzt oder ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder eine amtlich anerkannte sachverständige Stelle die Sachkunde bescheinigen darf: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu.

Das Landeshundegesetz NRW - mit Ausnahme von § 2 Abs. 1 - und damit die Pflicht zum Nachweis einer Sachkunde des Halters gilt nach § 17 nicht für Diensthunde von Behörden, Hunde des Rettungsdienstes oder des Katastrophenschutzes, Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde, Herdengebrauchshunde und brauchbare Jagdhunde.


Die Zahnheilkunde umfasst die Vorbeugung, Erkennung und die Behandlung
aller Erkrankungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich.

Da Zahnprobleme auch bei Vierbeinern keine Seltenheit sind, bieten wir in
unserer Kleintierpraxis neben einer umfangreichen Beratung (Ernährung,
Zahnpflege, Vorbeugung) auch weitergehende Leistungen an.


Bahnhofstraße 20-22 • 40489 Düsseldorf
• Tel.: 0203/74562 • Fax: 0203/740672